Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Infrastruktur Leistungen

I. Allgemeine Bestimmungen
1. Umfang, Geltungsbereich

1.1 Die DES-AG erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3 Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Liegen einem Vertragsschluss keine solchen beiderseitigen schriftlichen Erklärungen zugrunde, so ist entweder unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Kunden maßgebend.

1.4 Unterlagen wie Abbildungen, Gewichtsangaben, Leistungsangaben in Prospekten und Datenblättern enthalten keine Eigenschaftszusicherungen, sondern sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen. Abweichungen, die durch nachträglich eingetretene, technische Fortschritte begründet und gerechtfertigt sind, behalten wir uns auch nach Auftragsbestätigung vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

1.5 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Zeichnungen und anderen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben. Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zuverlässigerweise Lieferung oder Leistung übertragen haben (Subunternehmer).

1.6 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Preise

2.1 Die Preise gelten bei Lieferung, ausschließlich Verpackung in € ohne Mehrwertsteuer und ausschließlich aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden.

2.2 Die Preise entsprechen der bei Vertragsschluss aktuellen Kostenlage. Sollten bis zum Tage der Lieferung oder Leistungserbringung Kostenänderungen infolge Änderungen der Herstellerpreise eintreten, behalten wir uns eine Preisangleichung vor, sofern die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt.

3. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen und Ansprüche, deren Umfang von uns bei Vertragsabschluß festgestellt und dem Kunden mitgeteilt wird. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche untersagt. Bei Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Kunde seine Forderungen gegen den Erwerber an uns ab. Etwaige Kosten für Interventionen, z.B. für die Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, trägt der Kunde.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug, frei an uns oder eines unserer Konten innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

4.2 Für Aufträge mit einem Gesamtwert über € 5.000,00 € sind bei Auftragserteilung 30 % des Nettobetrages zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer als Anzahlung zu leisten.

4.3 Für Auslandslieferungen behalten wir uns vor, Zahlung aus Akkreditiv oder Dokumente gegen Gebühren, die im Einzelfall zu vereinbaren sind, zu verlangen.

4.4 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die ausdrücklich von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behalten wir uns unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Jahreszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vor.

5. Frist für Lieferungen oder Leistungen

5.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die Einhaltung der Frist unsererseits setzt den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus.

5.2 Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen, um die Dauer der Verhinderung gem. Ziffer 5.1,Satz 2, verlängert.

5.3 Die Frist gilt als eingehalten:
a) bei Lieferungen, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum

Versand gebracht oder bei uns abgeholt worden ist.
b) bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist, falls sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert.
c) bei der Ausführung von Dienstleistungen, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.

5.4 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Machtbereiches liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen, d.h. solange der Hinderungsgrund besteht, verlängert. Hierzu gehören auch alle Verfügungen von Hoher Hand, wie beispielsweise das Nichterteilen einer evtl. notwendigen behördlichen Genehmigung, Transportbeschränkungen und Beschränkungen des Energieverbrauchs, aber auch allgemeiner Mangel an Rohstoffen und Versorgungsgütern.

5.5 Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den vorgenannten Gründen, so wenn eine Verzögerung auf unserem eigenen Verschulden beruht, kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm aufgrund der Verspätung ein Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung für jede volle Woche der Verspätung von 0,5 %, im Ganzen aber höchstens bis zur Höhe von 5 % vom Wert des jeweiligen Teils der Lieferung oder Leistungen, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, verlangen. Dies gilt nicht, wenn wir dem Kunden nachweisen, dass ihm tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.6 Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die vorgenannte Grenze in Höhe von 5 % hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

5.7 Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Frist bleibt unberührt.

5.8 Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch oder infolge Verschuldens des Kunden verzögert, so kann, beginnen einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Das Lagergeld wird auf einen Gesamtbetrag von 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt hiervon unberührt.

6. Gefahrenübergang

6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Sendung (auch Teilsendung) zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

6.2 Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von uns gegen Bruch-,Transport- und Feuerschäden versichert.

6.3 Werden der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit Beginn der Verzögerung auf den Kunden über.

6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vom Kunden beigestellten Sachen trägt der Kunde.

7. Dienstleistungen, Aufstellung und Montagen
Für jede Art von Dienstleistungen, Aufstellungen und Montagen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bestimmungen:

7.1 Die Aufstellung der Geräte, Terminals, usw. erfolgt durch uns in vom Kunden vorbereiteten, besenreinen Räumlichkeiten, die insbesondere mit den notwendigen Heizungs- oder Klimageräten sowie Stromanschlüssen und ggf. Kabelkanälen für Datenleitungen ausgestattet sein müssen. Vor dem Einstieg in vorhandene Datennetze hat der Kunde eine externe Datensicherung durchzuführen. Unterlässt er dies, so übernehmen wir keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten aus dem vorhandenen Datennetz.

7.2 Vor Beginn der Aufstellungs- und Montagearbeiten müssen sich die dafür erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle befinden und alle branchenfremden Nebenarbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage sofort begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

7.3 Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme bzw. die Ausführung der Dienstleistung durch Umstände am Einsatzort ohne unser Verschulden, so hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Anfahrten der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen. Der Kunde hat im Zweifel nachzuweisen, dass die Verzögerung nicht auf einen Umstand zurückzuführen ist, der in seinem Verantwortungsbereich liegt.

7.4 Dem Aufsteller oder Montagepersonal ist Arbeitszeit und verbrauchtes Material vom Kunden oder dessen Beauftragten nach bestem Wissen bei Vorlage des Arbeits- und Materialnachweises zu bescheinigen. Die Fertigmeldung erfolgt schriftlich durch den Aufsteller oder das Montagepersonal vor Verlassen des Aufstellungsortes und ist vom Kunden oder dessen Beauftragten bei Vorlage durch Unterschrift zu bestätigen.

7.5 Für Entwicklung oder Anpassung von Software gelten zusätzlich die Bedingungen des Abschnitts II.

7.6 Für die Nutzung der Internet-Dienste gelten zusätzlich die Bedingungen des Abschnitts III.

8. Entgegennahme

8.1 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.

8.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

9. Haftung und Mängel

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:

9.1 Alle Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten – vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Mängel müssen uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich gemeldet werden.
Unverlangt an uns eingesandte Waren werden von uns nicht entgegengenommen.

9.2 Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Ist der Kunde Kaufmann, so kann er Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

9.3 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung frei.

9.4 Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

9.5 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung oder solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Verwendungszweck nicht vorausgesetzt sind oder die infolge fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme seitens des Kunden oder Dritter entstehen.

9.6 Für Folgen, die sich aus unsachgemäß vorgenommenen Änderungen durch den Kunden oder Dritte ergeben, haften wir nicht.

9.7 Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen beträgt 3 Monate.
Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

9.8 Die Gewährleistungsfristen gelten nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

9.9 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, wenn diese aufgrund einer Verletzung von uns obliegenden vertraglichen Nebenpflichten entstanden sind. Der Ausschluss gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

9.10 Die vorstehenden Ziffern gelten entsprechend für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch vor oder nach Vertragsabschluß liegende Vorschläge oder Beratung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

9.11 Anderweitige Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, sofern nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

9.12 Sofern wir Bedenken hinsichtlich der Güte und Eignung der uns vom Kunden zur Durchführung eines Werkes oder einer Dienstleistung zur Verfügung gestellten Sachen haben, sind wir berechtigt, die Durchführung des Werkes oder der Dienstleistung oder die Übernahme jeglicher Haftung abzulehnen, sofern der Kunde unserer Aufforderung zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes nicht binnen angemessener Frist nachkommt. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Durchführung der Dienstleistung wird in diesem Fall generell

ausgeschlossen.

10. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Wird uns oder dem Kunden die jeweils obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe:

10.1 Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen Unmöglichkeit nicht bzw. nicht zweckdienlich genutzt werden kann.

10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze von 10 % hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

10.3 Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will eine Partei von diesem Recht Gebrauch machen, so hat sie dies der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Das Rücktrittsrecht steht uns auch dann zu, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

11 Gerichtsstand

11.1 Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten wird Passau als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

12. Verbindlichkeit des Vertrages

12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

12.2 Alle vertraglichen Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die im Vertrag genannten Stellen zu wenden. Im Zweifel ist für ihn zuständig:

Data Empire Systems DES AG
Claude-Lorrain-Strasse 29
81543 München
Tel: +49 (0)89 – 244 13 15 – 0
Fax: +49 (0)89 – 244 13 15 – 15
e-Mail: info@des-ag.de

13.2 An Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch Rechtsnachfolger des Kunden gebunden.

14. Überlassung von Softwareprodukten und der dazugehörigen Dokumentation

14.1 Sofern es sich bei der Software um unsere eigenen Produkte handelt, räumen wir dem Kunden das zeitlich nicht begrenzte und nicht übertragbare Recht ein, die Software gemäß diesen Bedingungen auf der hierfür vorgesehenen Hardware zu nutzen. Wir liefern dem Kunden je ein Exemplar der zur Software gehörenden Dokumentation. Der Kunde hat nicht das Recht, die Software und die Dokumentation zu vervielfältigen. Soweit auf dem Datenträger nicht ausgeschlossen, darf er jedoch bis zu drei Datensicherungskopien der Software erstellen.

15.2 Der Kunde nimmt die Software selbst in Betrieb. Dabei wird er von uns auf Wunsch und gegen besonderes Entgelt unterstützt.

15.3 Die Software und die Dokumentation enthalten Geschäftsgeheimnisse von uns und/oder unseren Lizenzgebern; sie sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde wird dies beachten und insbesondere Copyright-Vermerke nicht löschen.

15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software und die Dokumentation ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

15. Softwaregewährleistung

15.1 Nachfolgende Bestimmungen beziehen sich auf die von uns hergestellte Software. Für die über uns bezogene Software anderer Hersteller gelten ausschließlich deren Bestimmungen, die von uns an den Kunden weitergegeben
werden.

15.2 Wir leisten Gewähr, dass die gelieferten Datenträger frei von Material und Herstellungsfehlern sind und die zur Software gehörende Dokumentation ordnungsgemäß erstellt wurde. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt durch Ersatzlieferung.

15.3 Für Softwarefehler, d.h. Abweichungen von der jeweiligen Produktbeschreibung, die trotz Beachtung der Dokumentation auftreten, leisten wir nach Wahl wie folgt Gewähr:
a) durch Lieferung einer korrigierten Software (neuer Produktausgabestand), oder
b) Neulieferung (neue Produktversion)
Die Fehlerdiagnose und -beseitigung erfolgt nach Wahl des Kunden von uns auf der Kundenanlage oder bei uns. Die Einsendung der Datenträger mit der fehlerhaften Software erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten. Im Falle der Fehlerbeseitigung auf der Anlage des Kunden hat uns dieser Zugriff auf dort vorhandene Programme zu gewähren, soweit dies zur Fehlerbehebung notwendig ist. Er hat vorher eine umfassende externe Datensicherung durchzuführen. Unterlässt er dies, so übernehmen wir keinerlei Haftung für den Verlust von Daten oder das Auftreten von Fehlern an solchen Programmen.

15.4 Die Fehlerbeseitigung setzt voraus, dass es sich um einen reproduzierbaren, in der jeweils letzten, dem Kunden gelieferten Produktversion auftretenden Fehler handelt. Hat der Kunde die Software über Schnittstellen erweitert, leisten wir bis zur Schnittstelle Gewähr. In solchen Fällen ist der Nachweis, dass der Fehler in der von uns gelieferten Software liegt, vom Kunden zu erbringen. Der Kunde stellt uns alle bei ihm vorhandenen, für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen unentgeltlich zur Verfügung. Er stellt darüber hinaus die Hard und Software für die benötigte Arbeitszeit unentgeltlich zur Verfügung und ist dafür verantwortlich, dass eine zügige Durchführung der Arbeiten möglich ist. Er trifft insbesondere die betrieblich und gesetzlich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und hat die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Betriebszustände herzustellen und geeignetes Personal unentgeltlich beizustellen. Kann der Fehler nicht kurzfristig beseitigt werden, stellen wir eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers bereit, sofern dies bei angemessenem Aufwand möglich ist und der Kunde wegen des Fehlers unaufschiebbare Arbeiten nicht mehr bearbeiten kann.

15.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Lieferung an den Kunden. Sofern der Kunde die Ware bei uns abholt, beginnt die Frist mit der Übergabe oder wenn die Installation durch uns erfolgt mit der Inbetriebnahme beim Kunden zu laufen.

15.6 Gelingt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder kann der Fehler nicht in einer dem Kunden zumutbaren Weise umgangen werden, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises bzw. Nutzungsentgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

15.7 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

15. Instandhaltung, Pflege und ergänzende Dienstleistungen Wir sind bereit, im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages die Hardware instand zu halten und die Software zu pflegen. Die Pflege umfasst auch die Lieferung neuer Produktversionen. Hierfür gelten die in dem gesonderten Vertrag vereinbarten Bedingungen.

16. Beendigung
Falls der Kunde eine wesentliche, die Software betreffende Bestimmung dieser Bedingungen nicht erfüllt, haben wir nach Ablauf einer Nachfrist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die gelieferte Software und die Dokumentation einschließlich der Datensicherungskopien sind in diesem Falle unverzüglich und unaufgefordert vollständig zurückzugeben. Darüber hinaus sind Software und Dokumentation zu löschen, soweit sie in der Hardware gespeichert sind. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Quellsprache der Software, wenn sie überlassen wurde. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor. III. Besondere Bestimmungen für die Teilnahme an Internet-Diensten

17. Zustandekommen des Vertrages

17.1 Der Vertrag über die Nutzung von Internet-Diensten kommt nur mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Wir sind berechtigt, den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaft einer deutschen Bank abhängig zu machen.

17.2 Soweit wir uns zur Leistung der angebotenen Dienste Dritter bedienen, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ebenso besteht zwischen unseren Kunden untereinander kein durch gemeinsame Nutzung unserer Internet-Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

18. Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung und Fristen

18.1 Verträge treten mit der Auftragsbestätigung in Kraft.

18.2 Die Vertragslaufzeit beträgt für diese Leistungsarten mindestens 1 volles Jahresquartal, für Standleitungsverbindungen und Pakete mit Domain-Beschaffung mindestens 4 volle, zusammenhängende Jahresquartale, jeweils beginnend mit dem Datum des bestätigten Beginns der Leistungsverpflichtung. Bei Produktpaketen (z.B.

Pauschalvertrag mit Domain-Beschaffung) gilt die Mindestvertragslaufzeit der

Paketkomponete mit der längsten Mindestvertragsdauer.

18.3 Sofern keine Kündigung ausgesprochen wurde, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils um die Mindestlaufzeit.
18.4 Verträge sind frühestens zum Ablauf der Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung hat schriftlich unter Beachtung nachstehender Fristen zu erfolgen:
a) Privatkunden mit Einwahlverbindung: 2 Wochen
b) Standleitungsverbindung: 6 Wochen
c) alle übrigen Vertragsarten: 1 Kalendermonat

19. Leistungsumfang

19.1 Wir ermöglichen dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.

19.2 Soweit wir entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringen, können diese mit Vorankündigung jederzeit eingestellt oder gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

20. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

20.1 Der Kunde ist besonders verpflichtet:
a) die Zugriffsmöglichkeiten auf unsere Internet Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
b) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Internet-Diensten erforderlich sein sollten,
c) anerkannten Grundsätzen für die Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen,
d) uns erkennbare Schäden unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursache ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen,
e) uns nach Abgabe einer Störungsmeldung durch die Überprüfung unserer Einrichtungen entstandene Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.

20.2 Einzelheiten der Anwender (z. B. Gruppen) untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden.

20.3 Da es nicht auszuschließen ist, dass das Internet auch Zugriff auf jugendgefährdende oder illegale Inhalte ermöglicht, sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, die Nutzung durch ihre Kinder oder Dritte zu kontrollieren.

20.4 Verstößt der Kunde gegen die o.g. Pflichten, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

21. Nutzung durch Dritte

21.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung unserer Internet-Dienste durch Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Aus der Genehmigung kann der Kunde oder Dritte keine Rechte aus diesem Vertrag herleiten.

21.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Eine Ablehnung oder Rücknahme unserer Genehmigung begründet keinen Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

21.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung unserer Internet- Dienste durch Dritte entstanden sind.

21. Ergänzende Zahlungsbedingungen

21.1 Die vereinbarten Festentgelte sind Quartalsweise im Voraus zu zahlen. Eine monatliche Zahlungsweise ist möglich, sofern der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt. Ist die Gebühr für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgelts berechnet.

21.3 Sonstige Entgelte sind nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung fällig.

21.4 Leistungs- und Kommunikationskosten (z.B. Telekom-Gebühr) zwischen Kunden und unserem Internet-Anschlusspunkt sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf unserer Seite gesonderte Kosten (z.B. für Terminaladapter, spezielle Modembereitstellung) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

21.5 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerungen sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

22. Zahlungsverzug

22.1 Wir können das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und sind berechtigt, den

Anschluss zu sperren, falls der Kunde auf eine Mahnung nicht zahlt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die bis zum Kündigungstermin angefallenen monatlichen Entgelte zu entrichten.

22.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behalten wir uns vor.

23. Leistungsverzögerungen, Rücktritt

23.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die nicht von uns zu vertreten sind (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telekom, usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder Auftragnehmern oder deren Unterauftragnehmern eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

23.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Festentgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin anteilig zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor:
a) wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf unsere Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht nutzen kann,
b) wenn die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Einzelne unwesentliche Störungen berechtigen nicht zur Minderung des monatlichen Festentgelts.

23.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn wir oder einer unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfall über mehr als einen Werktag erstreckt.

24. Verfügbarkeit der Internet-Server

24.1 Wir bieten unsere Internet-Server 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Störungen unserer technischen Einrichtungen werden wir im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

24.2 Störungen beim Betrieb des Servers können uns jederzeit per e-Mail gemeldet werden. Der Nachrichteneingang wird von uns werktags zu den üblichen Geschäftszeiten regelmäßig überprüft. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt (Anrufbeantworter). Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind im Vertrag festgelegt.

25. Geheimhaltung, Datenschutz

25.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders lautend vereinbart, gelten die uns vom Kunden unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

25.2 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 Teledienstdatenschutzverordnung davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form speichern und maschinell verarbeiten.

25.3 Soweit wir uns Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedienen, sind wir berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

25.4 Wir versichern, dass alle Personen, die von uns mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer ist seinerseits nicht berechtigt, sich oder Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

25.5 Soweit dies in international anerkannten Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.

26. Haftung des Kunden, Haftungsbeschränkung

26.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die uns oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendungen unserer Internet-Server oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

26.2 Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen unsere Internet-Server nicht verfügbar sind. Wir haften u.a. weder für entgangenen Gewinn noch für indirekte Schäden, sei es, dass diese beim Kunden oder Dritten entstehen.

26.3 Wir haften nicht für die über unsere Server übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

26.4 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
a) durch Inanspruchnahme unseres Internet-Servers,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch uns,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von uns
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten unsererseits erfolgt sind, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich unsere Haftung für den dem Kunden nachweislich entstandenen Schaden auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Festentgelts.

27. Kontrollrechte, Sperrung
Wir behalten uns das Recht vor, über unseren Server übermittelte Daten jederzeit zu kontrollieren. Für den Fall, dass der Kunde Daten mit allgemein verfänglichem, insbesondere pornographischem, kriegsverherrlichendem, nationalsozialistischem oder sonst sittenwidrigem Inhalt über den Server verbreitet, sind wir berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zum Server zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen. In beiden Fällen haften wir nicht für einen Datenverlust.

28. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Web-Hosting Leistungen

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1
Die Data Empire Systems AG erbringt alle Lieferungen und Leistungen für Data Empire Systems AG WebHosting, Data Empire Systems AG Server sowie für den Data Empire Systems AG E-Shop ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2
Data Empire Systems AG ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Data Empire Systems AG für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Data Empire Systems AG verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.5
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

1.6
Data Empire Systems AG kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2. Leistungspflichten
2.1
Data Empire Systems AG gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Data Empire Systems AG liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Data Empire Systems AG kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

2.2
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

2.3.
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von Data Empire Systems AG genutzt werden.

2.4
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

2.5
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 25 Gigabyte enthalten.

2.6
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

2.7
Verzichtet der Kunde bei Bestellung auf Software, die Data Empire Systems AG zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt anbietet, so räumt Data Empire Systems AG ihm die Option ein, diese Software bis spätestens 6 Monate ab seiner Bestellung nachzubestellen.

3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
3.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Data Empire Systems AG im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Data Empire Systems AG hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Data Empire Systems AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

3.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

3.3
Der Kunde ist verpflichtet, Data Empire Systems AG einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Data Empire Systems AG unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Data Empire Systems AG über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Data Empire Systems AG das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1
Der Kunde erhält von Data Empire Systems AG für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Data Empire Systems AG für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

4.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

4.3
Die von Data Empire Systems AG erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

4.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Data Empire Systems AG nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

4.5
Soweit dem Kunden von Data Empire Systems AG ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Data Empire Systems AG zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Data Empire Systems AG bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

4.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Data Empire Systems AG eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1
Data Empire Systems AG ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

5.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Data Empire Systems AG oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

5.3
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 6 Monaten geschlossen. Für Verträge über Managed Server beträgt die Laufzeit 12 Monate.

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

Data Empire Systems AG ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.

Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

5.4
Data Empire Systems AG ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung

5.5
Werden von Dritten gegenüber Data Empire Systems AG Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist Data Empire Systems AG berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

5.6
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Data Empire Systems AG insbesondere dann vor, wenn der Kunde

mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1, 10.5 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt,
trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie – sofern der Data Empire Systems AG E-Shop Gegenstand des Vertrages ist – die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.6 geregelten Anforderungen genügen oder
schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

5.7
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

5.8
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Data Empire Systems AG verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

5.9
Für den Fall, dass Data Empire Systems AG nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Data Empire Systems AG berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

6. Preise und Zahlung
6.1
Data Empire Systems AG ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Data Empire Systems AG verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt Data Empire Systems AG die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Data Empire Systems AG Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

6.2
Soweit der Data Empire Systems AG E-Shop Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich im voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenu des Kunden eingestellt und kann dort von ihm abgerufen werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Data Empire Systems AG berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet Data Empire Systems AG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 pro Lastschrift zzgl. der für Data Empire Systems AG angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet Data Empire Systems AG diesen Betrag.

6.3
Wird das im WebHosting-Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist Data Empire Systems AG berechtigt, den Kunden auf den Tarif (WebHosting oder Managed Server) umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. Data Empire Systems AG wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet.

In allen übrigen Fällen wird Data Empire Systems AG Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.

6.4
Der Kunde ermächtigt Data Empire Systems AG, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.

6.5
Data Empire Systems AG ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

6.6
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Freistellungsanspruch
Data Empire Systems AG wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Data Empire Systems AG in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Data Empire Systems AG von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Data Empire Systems AG alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Data Empire Systems AG entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Data Empire Systems AGgelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

8. Haftung
8.1
Für Schäden haftet Data Empire Systems AG nur dann, wenn Data Empire Systems AG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Data Empire Systems AG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Data Empire Systems AG auf den Schaden beschränkt, der für Data Empire Systems AG bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

8.2
Die Haftung von Data Empire Systems AG wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8.3
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und – sofern der Data Empire Systems AG E-Shop Gegenstand des Vertrages ist – in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Data Empire Systems AG von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und – sofern der Data Empire Systems AG E-Shop Gegenstand des Vertrages ist – die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.

9.3
Data Empire Systems AG ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.6 unzulässig sind, ist Data Empire Systems AG berechtigt, den Tarif zu sperren. Data Empire Systems AG wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

10. Pflichten des Kunden
10.1
Der Kunde sichert zu, dass die Data Empire Systems AG von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Data Empire Systems AG jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Data Empire Systems AG binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere

Name und postalische Anschrift des Kunden,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

10.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Data Empire Systems AG behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist Data Empire Systems AG berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.

10.3
E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

10.4
Der Kunde verpflichtet sich, von Data Empire Systems AG zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Data Empire Systems AG nutzen, haftet der Kunde gegenüber Data Empire Systems AG auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Data Empire Systems AG abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Data Empire Systems AG oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Data Empire Systems AG erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

10.5
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Data Empire Systems AG berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

10.6
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und – sofern der Data Empire Systems AG E-Shop Gegenstand des Vertrages ist – seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Data Empire Systems AG ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Data Empire Systems AG wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

10.7
Der Kunde kann gegenüber Data Empire Systems AG schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

10.8
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Data Empire Systems AG abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von Data Empire Systems AG zur Verfügung gestellten Chat.

11. Datenschutz
11.1
Data Empire Systems AG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

11.2
Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

11.3
Data Empire Systems AG weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, München. Data Empire Systems AG ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Data Empire Systems AG auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).